Es gibt verschiedene Versicherungen, die ein Hausbesitzer unbedingt benötigt. Die Bank verlangt zum Beispiel eine Gebäudeversicherung für die Absicherung von einem Kredit. Brennt das Haus nämlich nieder, das finanziert wurde, so ersetzt die Gebäudeversicherung den Schaden. Doch auch einen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigt der Hausbesitzer. Und zwar aus dem Umstand heraus, dass er für alle, was rund um sein Haus an Schaden passieren kann, verantwortlich ist.
Wird ein Passant zum Beispiel von einem vom Dach herabfallenden Eisstück getroffen, kann dieser sehr schwere Verletzungen davontragen. Diese Versicherung muss auch von einem Besitzer von einer Eigentumswohnung abgeschlossen werden, wobei hier meist der Verwalter des Gebäudes eine Versicherung dieser Art abschließt und die Gemeinschaft die Kosten dafür trägt. Wäre keine derartige Versicherung vorhanden in diesen Fällen, würde der Hausbesitzer mit seinem gesamten Vermögen haften, wie dies bei einem Haftpflichtschaden eben üblich ist.
Versicherungsschutz für BewohnerIm Rahmen der Versicherungsleistung werden von dieser Art von Haftpflicht berechtigte Ansprüche von geschädigten Dritter befriedigt. Allerdings ist es so, dass die Versicherung nicht alle Schäden gleich bezahlt. Natürlich auch nur die berechtigten Ansprüche. Denn auch im Rahmen von dieser Versicherung besteht auch ein passiver Rechtsschutz. Denn die Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Es kann ja sein, dass ein Nachbar, der einem nur Böses möchte und dies in der Vergangenheit auch schon mehrfach unter Beweis gestellt hat, einfach behauptet, er sei vor dem Haus ausgerutscht, was jedoch nicht der Wahrheit entsprechen kann, weil der Versicherte Zeugen dafür hat, dass er den Gehweg gestreut bzw. von Schnee und Eis befreit hat. Durch Nachschneien allerdings kann dies in den meisten Fällen nicht mehr nach dem Eintreffen der Polizei bzw. des Krankenwagens bewiesen werden.
Und eine ständige Reinigung der Gehwege kann nicht verlangt werden.